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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „ENREDEMA" einschließlich der zugehörigen Website und Web-Anwendung (nachfolgend zusammen „Plattform"), bereitgestellt von der ENREDEMA GmbH, Dieselstraße 7, 71101 Schönaich, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"). Weitere Anbieterangaben enthält das Impressum.

(2) Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, d. h. für Geschäftskunden, deren Mitarbeiter, Privatkunden sowie eingeladene Projektbeteiligte (§ 2).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Nutzergruppen und Begriffe

(1) Geschäftskunden sind Nutzer, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), insbesondere Energieberater, Architekten, Ingenieure, Planer und Fachbetriebe.

(2) Privatkunden sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Plattform ausschließlich zur Organisation eigener privater Immobilien-, Sanierungs-, Modernisierungs- oder Bauvorhaben nutzen. Eine Nutzung als Privatkunde ist ausgeschlossen, wenn Projekte für Dritte, Kunden oder Auftraggeber oder im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwaltet oder betreut werden.

(3) Eingeladene Beteiligte sind Personen, die von einem Nutzer in ein Projekt eingeladen werden (z. B. Endkunden eines Geschäftskunden, Fachbetriebe oder weitere Projektpartner). Für sie gelten diese AGB entsprechend ihrer Rolle; Zugänge für Endkunden von Geschäftskunden sind kostenlos.

(4) Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich nur für Geschäftskunden oder nur für Verbraucher gelten, ist dies jeweils kenntlich gemacht.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt mit ENREDEMA eine digitale Projektzentrale für Energieberatungs-, Planungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Bauprojekte bereit. Zu den Funktionen können je nach gebuchtem Tarif insbesondere gehören: Projekträume und Projektübersichten, Kundenportal, Dokumentenablage und digitale Freigaben, Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten, Termine und Kalenderfunktionen einschließlich Kalender-Synchronisation, Projekt-Chat, Vorlagen und automatisierte Abläufe, Finanz- und Förderplanungsübersichten, KI-gestützte Dokumentenanalyse sowie Ergebnis- und Dossier-Exporte.

(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif und der bei Buchung gültigen Leistungs- und Preisübersicht auf der Website (Bereich „Preise") bzw. aus einer individuellen Vereinbarung. Allgemeine Werbeaussagen, Abbildungen und unverbindliche Produktvorschauen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu verbessern, anzupassen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Hauptleistung nicht unangemessen eingeschränkt wird und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.

(4) Einzelne Funktionen können als Beta-, Pilot- oder Testfunktion gekennzeichnet sein. Solche Funktionen können unvollständig sein, Fehler enthalten und geändert, pausiert oder eingestellt werden; sie begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung.

§ 4 Keine Beratungsleistungen; fachliche Verantwortung des Nutzers

(1) Die Plattform stellt digitale Werkzeuge zur Organisation, Strukturierung und Dokumentation von Projekten bereit. Der Anbieter erbringt über die Plattform keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Energieberatung, Fachplanung, Förderberatung, Finanzierungsberatung, Anlageberatung oder Darlehensvermittlung und keine sonstige erlaubnispflichtige Beratungsleistung.

(2) Die Plattform ersetzt keine Bilanzierungs- oder Berechnungssoftware und erstellt keine förderrechtlichen Berechnungen oder Nachweise. Förderhinweise, Förderübersichten sowie Finanz- und Förderplanungsdarstellungen (z. B. zu BEG- oder KfW-Programmen) dienen ausschließlich der allgemeinen Strukturierung und Orientierung; sie stellen keine Förderzusage, keine Finanzierungszusage und keine Empfehlung für ein bestimmtes Finanzprodukt dar. Maßgeblich sind allein die Entscheidungen der zuständigen Förder- und Finanzierungsstellen.

(3) Der Nutzer bleibt für die fachliche, rechtliche und inhaltliche Prüfung, Richtigkeit und Zulässigkeit aller Inhalte, Auswertungen, Berichte, Dossiers und sonstigen Ergebnisse verantwortlich, die er über die Plattform erstellt, verwendet oder an Dritte – insbesondere an eigene Endkunden – weitergibt. Geschäftskunden stellen sicher, dass ihre gegenüber Endkunden erbrachten Leistungen ihrem Auftrag, ihrer Qualifikation und der jeweils aktuellen Rechts- und Förderlage entsprechen.

§ 5 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Plattform kann KI-gestützte Funktionen bereitstellen, insbesondere die automatisierte Auswertung hochgeladener Dokumente (z. B. iSFP oder Energieausweis) sowie hierauf aufbauende Zusammenfassungen, Analysen und Dossier-Inhalte. Eine Verarbeitung durch KI-Dienste erfolgt nur, wenn der Nutzer die jeweilige Funktion aktiv auslöst; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen sind maschinell erzeugte Vorschläge. Sie können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine fachliche Prüfung, Beratung oder Zusage im Sinne des § 4 dar. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche KI-Ergebnisse vor Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung – insbesondere vor Übergabe an Endkunden – fachlich und inhaltlich zu prüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren.

(3) Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Nutzer oder Dritten findet über die Plattform nicht statt. Inhalte des Nutzers werden nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Zustimmung zum Training externer KI-Modelle verwendet.

§ 6 Registrierung, Nutzerkonto und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Jedes Konto ist personengebunden; die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Mit Abschluss der Registrierung kommt ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis über die jeweils freigeschalteten kostenlosen Funktionen zustande (§ 7). Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt erst mit der Buchung eines Tarifs und deren Bestätigung durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.

(3) Der Anbieter kann die Buchung kostenpflichtiger Tarife von einem geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft oder der beruflichen Tätigkeit abhängig machen (z. B. Unternehmenswebseite, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder vergleichbare Angaben).

(4) Die Nutzung der Plattform ist volljährigen Personen vorbehalten. Minderjährige dürfen die Plattform nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter nutzen.

§ 7 Kostenlose Nutzung und Fair Use

(1) Nutzer können ein erstes Projekt kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten anlegen und im jeweils freigeschalteten Funktionsumfang nutzen. Die kostenlose Nutzung geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; kostenpflichtige Leistungen entstehen nur durch ausdrückliche Buchung.

(2) Privatkunden können die Plattform nach Maßgabe der jeweils freigeschalteten Funktionen kostenlos zur Organisation eigener privater Vorhaben nutzen – mit eigenem Projekt oder über eine Einladung durch ihren Berater.

(3) Die kostenlose Nutzung ist für den üblichen Umfang eines einzelnen Vorhabens bestimmt. Der Anbieter kann für die kostenlose Nutzung angemessene technische Fair-Use-Grenzen vorsehen (insbesondere für Speicherplatz, Uploadvolumen, Anzahl eingeladener Personen und die Nutzung ressourcenintensiver Funktionen wie KI-Analysen), soweit der vertraglich vorausgesetzte Gebrauch dadurch nicht vereitelt wird.

(4) Kostenlos bereitgestellte Funktionen können weiterentwickelt, angepasst oder – unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer – eingeschränkt oder eingestellt werden. Vor der Einstellung wesentlicher kostenloser Funktionen informiert der Anbieter die betroffenen Nutzer mit angemessenem Vorlauf und ermöglicht den Export der eigenen Daten (§ 20).

§ 8 Tarife, Preise und Zahlung

(1) Kostenpflichtige Tarife (derzeit „Starter", „Pro" und „Pro+") richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Buchung bestätigt der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(2) Die Abrechnung erfolgt pro Arbeitsplatzlizenz. Eine Arbeitsplatzlizenz berechtigt jeweils eine natürliche Person (den Geschäftskunden bzw. dessen Mitarbeiter) zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen. Endkunden und eingeladene Projektbeteiligte benötigen keine Arbeitsplatzlizenz; ihre Zugänge sind kostenlos. Die Umgehung der Lizenzlogik (insbesondere die Nutzung eines Arbeitsplatzes durch mehrere Personen) ist unzulässig.

(3) Leistungsumfang und Preise ergeben sich aus der bei Buchung jeweils gültigen Preisübersicht auf der Website (Bereich „Preise") oder aus einer individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Die Vergütung ist je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den jeweils angebotenen Zahlungsweg bzw. Zahlungsdienstleister.

(5) Der Geschäftskunde kann während der Laufzeit zusätzliche Arbeitsplatzlizenzen oder einen höheren Tarif hinzubuchen; die Vergütung wird in diesem Fall anteilig für die verbleibende Abrechnungsperiode berechnet. Herabstufungen und die Reduzierung von Arbeitsplatzlizenzen werden zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam.

(6) Gegen Forderungen des Anbieters kann ein Geschäftskunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Für Verbraucher gilt diese Beschränkung nicht.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(2) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Preisvorteil der jährlichen Zahlweise setzt die Bindung für den jeweiligen Jahreszeitraum voraus.

(3) Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion in der Anwendung (Kontoeinstellungen) oder in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@enredema.de) erklärt werden. Die bloße Nichtnutzung der Plattform gilt nicht als Kündigung.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Das unentgeltliche Nutzungsverhältnis (§ 7) kann der Nutzer jederzeit durch Löschung seines Kontos beenden. Der Anbieter kann es mit angemessener Frist in Textform kündigen; § 7 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 10 Zahlungsverzug und Sperrung

(1) Gerät der Nutzer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend sperren oder auf einen eingeschränkten Lesezugriff beschränken. Die Sperrung wird in der Regel mindestens fünf Werktage vorher angekündigt.

(2) Während einer vom Nutzer zu vertretenden Sperrung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Die Möglichkeit, eigene Daten einzusehen und zu exportieren (§ 20), bleibt für einen angemessenen Zeitraum erhalten.

(3) Bei erheblichem Zahlungsverzug – insbesondere mit einem Betrag, der die Vergütung für zwei Monate erreicht – kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

§ 11 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder geteilten Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Nutzung, Speicherung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sowie Geschäftsgeheimnisse) verletzt werden.

(2) Geschäftskunden sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber ihren Endkunden und sonstigen betroffenen Personen verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und die Beantwortung von Betroffenenanfragen; Einzelheiten regelt der AVV.

(3) Der Nutzer vergibt Projektzugriffe und Berechtigungen nur an Personen, die für das jeweilige Projekt berechtigt sind, überprüft Zugriffsrechte regelmäßig und entzieht sie unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingeladene Personen die Plattform nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Rollen nutzen.

(4) Der Nutzer ist – unbeschadet der Exportmöglichkeiten der Plattform – selbst dafür verantwortlich, Daten und Dokumente, die er für eigene rechtliche, steuerliche oder berufliche Zwecke benötigt (z. B. Aufbewahrungspflichten), rechtzeitig zu sichern. Eine rechtssichere Langzeitarchivierung ist nicht Gegenstand der Leistung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 12 Unzulässige Nutzung

Der Nutzer darf die Plattform nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzen. Unzulässig sind insbesondere:

§ 13 Inhalte des Nutzers; Nutzungsrechte

(1) Der Nutzer behält alle ihm zustehenden Rechte an den von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder erstellten Inhalten. Der Anbieter erwirbt hieran keine Eigentums- oder Verwertungsrechte.

(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränktes Recht ein, diese Inhalte ausschließlich zu speichern, zu sichern, technisch zu verarbeiten, anzuzeigen, zu exportieren und mit den vom Nutzer berechtigten Personen zu teilen, soweit dies zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionen erforderlich ist. Dies umfasst die technische Verarbeitung durch die in der Datenschutzerklärung bzw. im AVV genannten Dienstleister.

(3) Der Anbieter darf technische, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten ohne Bezug zu konkreten Personen, Projekten oder Inhalten verwenden, um die Plattform zu betreiben, abzusichern und weiterzuentwickeln.

§ 14 Plattforminhalte und Vorlagen

(1) Von der Plattform bereitgestellte Vorlagen, Textbausteine, Checklisten, Strukturen, Designbestandteile und sonstige Plattforminhalte bleiben Inhalte des Anbieters oder der jeweiligen Rechteinhaber. Der Nutzer erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung innerhalb der Plattform und für seine eigenen zulässigen Projekt- und Beratungszwecke.

(2) Eine Weiterlizenzierung, ein Verkauf oder die eigenständige kommerzielle Verwertung von Plattforminhalten außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Vom Nutzer auf Basis von Vorlagen erstellte eigene Inhalte bleiben ihm zugeordnet; Rechte des Anbieters an den zugrunde liegenden Vorlagen bleiben unberührt.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und Dienste Dritter

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. im Rahmen des Pro+-Tarifs nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung).

(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.

(3) Funktionen, die von Diensten Dritter abhängen (z. B. Kalender-Synchronisation mit Google, Outlook oder Apple, Zahlungs- oder Signaturdienste), setzen die Verfügbarkeit und die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters voraus. Für Störungen, Änderungen oder die Einstellung solcher Drittdienste ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit sie außerhalb seines Einflussbereichs liegen; er wird zumutbare Alternativen prüfen. Für die Einrichtung und zulässige Nutzung eigener Drittanbieter-Konten ist der Nutzer verantwortlich.

(4) Für die Internetverbindung, Endgeräte und Browser des Nutzers ist der Nutzer verantwortlich.

§ 16 Gewährleistung

(1) Der Anbieter stellt die Plattform während der Vertragslaufzeit in dem nach § 3 vereinbarten Umfang bereit und behebt Mängel innerhalb angemessener Zeit.

(2) Gegenüber Geschäftskunden ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ausgeschlossen. Die Haftung nach § 17 bleibt unberührt.

(3) Für Verbraucher gelten bei der unentgeltlichen Bereitstellung digitaler Dienste die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 327 ff. BGB), soweit anwendbar.

§ 17 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre; die Pflichten des Anbieters zur eigenen Datensicherung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bleiben unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Ansprüche nach der DSGVO sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 18 Freistellung (Geschäftskunden)

Der Geschäftskunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Geschäftskunden oder durch von ihm eingeladene bzw. berechtigte Personen beruhen, soweit der Geschäftskunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe. Der Anbieter informiert den Geschäftskunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Produktive Anwendungsdaten werden auf Infrastruktur in der Region Frankfurt am Main (EU) verarbeitet; Einzelheiten und eingesetzte Dienstleister ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem AVV.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet (insbesondere Daten von dessen Endkunden), gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der im Rahmen der Registrierung als Geschäftskunde abgeschlossen wird und jederzeit abrufbar ist.

§ 20 Vertragsende: Datenexport und Löschung

(1) Der Nutzer kann seine Daten und Dokumente während der Vertragslaufzeit über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Anwendung exportieren.

(2) Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Vertrags stellt der Anbieter für einen Zeitraum von 30 Tagen eine Möglichkeit bereit, projektbezogene Daten und Dokumente zu exportieren, soweit keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten zu löschen; auf Verlangen des Nutzers erfolgt die Löschung früher.

(3) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, deren weitere Speicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters für eigene Vertrags- und Abrechnungsdaten) oder die zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. In Sicherungskopien (Backups) enthaltene Daten werden im Rahmen der turnusmäßigen Löschzyklen entfernt.

(4) Eigene Konten von Endkunden und Privatkunden bestehen unabhängig vom Vertrag eines Geschäftskunden fort. Endet der Vertrag eines Geschäftskunden, behalten dessen Endkunden Zugriff auf die Inhalte, die ihnen zugeordnet, von ihnen hochgeladen oder für sie freigegeben wurden, soweit keine berechtigungsbezogenen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Der Geschäftskunde klärt vor Vertragsende, welche Inhalte an Endkunden übergeben oder exportiert werden sollen.

§ 21 Änderungen dieser AGB und der Leistungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen, technische oder sicherheitsbezogene Anforderungen) und die Änderung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder in der Anwendung) mitgeteilt; dabei wird auf den Inhalt der Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Rechte des Nutzers hingewiesen.

(3) Gegenüber Geschäftskunden gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Geschäftskunde ihr nicht bis zum Inkrafttreten in Textform widerspricht; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Geschäftskunde, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

(4) Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen, die wesentliche Regelungen des Nutzungsverhältnisses betreffen (insbesondere Art und Umfang der Hauptleistung), nur mit Zustimmung des Verbrauchers wirksam. Redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Auswirkung sowie Änderungen, die für den Nutzer ausschließlich vorteilhaft oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, können ohne Zustimmung erfolgen.

(5) Preisänderungen für kostenpflichtige Tarife werden frühestens zur nächsten Abrechnungsperiode (monatliche Zahlweise) bzw. zur nächsten Vertragsverlängerung (jährliche Zahlweise) wirksam und mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Ist der Nutzer mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bereits bezahlte Zeiträume bleiben unberührt.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit der AVV oder eine vereinbarte Leistungsbeschreibung speziellere Regelungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

(5) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.